
Ihre Entlassung
Informationen zu Ihrer Entlassung
Entlassungsmanagement
Seit Oktober 2017 sind die Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet ihre gesetzlich versicherten Patienten über das Entlassmanagement zu unterrichten. Dabei geht es um die ggf. notwendige Anschlussversorgung nach der Behandlung in dem jeweiligen Krankenhaus. Bereits bei der Aufnahme erhalten Sie ein Informationsschreiben, das jeder gesetzlich Versicherte unterschreiben muss. Zudem ist Ihr Einverständnis in ein Entlassmanagement notwendig. Weiterführende Informationen zum Entlassmanagement finden Sie hier.
Abschlussrechnung
Arztbriefe
Bitte vergessen Sie nichts
Vor Ihrer Entlassungsvisite werfen Sie ruhig noch einmal einen Blick in den Schrank und in alle Schubladen. Vergewissern Sie sich, ob Sie Ihren Bademantel, die Pantoffeln, den Kulturbeutel und Ihr Handtuch eingepackt haben. Denken Sie auch an Ihre Wertsachen im Safe.
Entlassungsgespräch
Kurz vor Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus führen eine Pflegekraft sowie Ihr behandelnder Arzt je ein Abschlussgespräch mit Ihnen. In diesem Gespräch wird alles Wichtige für Sie und Ihre weitere Genesung besprochen.
Entlassung gegen ärztlichen Rat
Es steht Ihnen frei, das Krankenhaus eigenmächtig zu verlassen, bedenken Sie jedoch die Voraussetzungen sowie die entstehenden Risiken.